Dieser wurde von der SIX Group bereits am 6. Juni gestellt. Grund hierfür war, dass das Unternehmen seit der Generalversammlung vom 18. Dezember kein Revisionsorgan bestellen konnte und somit die Kotierungs- und Aufrechterhaltungspflichten nicht erfülle, heisst es erklärend in einer Mitteilung der SER am Freitag.

Zudem wurde die Ablehnung der temporären Befreiung von Aufrechterhaltungspflichten betreffend die Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 beantragt. Beiden Anträgen wurde am 12. Juni stattgegeben.

Der Entscheid sei noch nicht rechtskräftig und könne innerhalb von 20 Tagen an die Beschwerdeinstanz weitergezogen werden. Der Handel bleibe weiter ausgesetzt. Er werde erst nach Ankündigung der allfälligen rechtskräftigen Dekotierung wieder eröffnet und bis zum letzten Handelstag während insgesamt drei Monaten offen bleiben, so die SER.

(AWP)